Pflegeberatungen

Beratungseinsatz bei allen Pflegegraden gemäß §37 Abs. 3 und 4 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen

  • bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich
  • bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
  • bei Pflegegrad 1 freiwillig halbjährig (keine Verpflichtung)

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst oder mich einer Beratungsstelle  gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI abrufen.

Haben Sie einen Brief von der Kasse erhalten? Kein Problem. Hier Termin buchen und wir kümmern uns um den Rest.  

Es entstehen keine Kosten für Sie

Diese Beratung dient der möglichen Verbesserung der Qualität der Pflege durch Angehörige (pflegerische Hinweise, weitere Budgets für Angehörige etc.).

Beratungen dieser Art dürfen ausschließlich von geschultem Fachpersonal erbracht werden. Hierfür steht Ihnen meine freundliche Kollegin, hauptsächlich aber meine Person zur Verfügung.

Für Anfragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder schreiben mir eine Mail an: kontakt@landschwester.de